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Angefragter Suchbegriff: Zweite Berechnungsverordnung

Es wurden 9 Suchergebnisse gefunden:

Die Zweite Berechnungsverordnung - II. Berechnungsverordung, II. BV - stellt in der Anlage 3 eine Liste von Betriebskosten zusammen, die der Vermieter berücksichtigen darf. In vielen Mietverträgen, die bis zum 31.12.2003 abgechlossen

Vermieter haben für die Abrechnung von Betriebskosten die entsprechende Betriebskostenverordnung anzuwenden. Vereinbarung zur Zahlung von Betriebskosten für die Wohnung In vielen Mietverträgen ist vereinbart, dass Mieter die Betriebskosten

Ob die Kosten für eine Vandalismusversicherung als Betriebskosten auf die Mieter eines Wohnhauses umlegbar sind, ist umstritten. Vermieter können für das Haus Versicherungen abschließen, die Betriebskosten sein können Grundsätzlich kann

Meist steht schon im Mietvertrag der Wohnung eine Vereinbarung, dass der Mieter die Betriebskosten für die Wohnung zu tragen hat. Betriebskosten muss der Mieter nur tragen, wenn eine Vereinbarung besteht Eine solche (auch nachträgliche )

Eine Umlage von Betriebskosten ist möglich, wenn im Vertrag oder einer späteren Vereinbarung die Betriebskostentragung vereinbart ist.   Dafür reicht ein Verweis auf die Liste, die in einer wohnungswirtschaftlichen Verordnung enthalten

Die Betriebskostenverordnung (BetrKV) regelt, welche Kosten eines Hauses / einer Mietwohnung zu den Betriebskosten gehören, die sich der Vermieter von seinen Mietern mit der Nebenkostenabrechnung erststatten lassen kann, wenn die Umlage

Als preisgebunden bezeichnet man meist Wohnraum, der mit öffentlichen Mitteln - früher im Rahmen des Sozialen Wohnungsbaus - errichtet und dabei mit einer Preisbindung, einer Festlegung für die Miethöhe verbunden wurde. Für den Bezug von preisgebundenen Wohnungen